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Kilometerpauschale Rechner – Fahrtkosten für Dienstreisen berechnen

Kostenloser Kilometerpauschale Rechner 2026. Berechne Fahrtkosten für Dienstreisen mit PKW, Motorrad oder Fahrrad. Aktuelle km-Sätze für Deutschland, Österreich, Schweiz.

Kilometerpauschale Rechner

Fahrtkosten für Dienstreisen berechnen

Aktueller Satz: 0.30 €/km

km

Hin- und Rückfahrt

Kilometer werden verdoppelt

Ergebnis

Effektive Kilometer0.0 km
Satz pro km0.30 /km
Grundbetrag0,00 €

Gesamtbetrag

0,00 €

So funktioniert der Kilometerpauschale Rechner

Die Kilometerpauschale ist ein Pauschalbetrag, den Arbeitnehmer für dienstliche Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug erstattet bekommen können. In Deutschland beträgt sie 2026 für PKW 0,30 €/km.

In Österreich ist das Kilometergeld mit 0,50 €/km deutlich höher als in Deutschland. Seit 1. Januar 2025 gilt ein einheitlicher Satz von 0,50 €/km für alle Fahrzeugtypen (PKW, Motorrad, Fahrrad). Zusätzlich gibt es einen Zuschlag von 0,15 €/km für jeden Mitfahrer.

Die Schweiz hat mit 0,76 CHF/km (TCS-Empfehlung 2025) den höchsten Satz im DACH-Raum. Dies reflektiert die höheren Lebenshaltungs- und Unterhaltskosten. Hinweis: In der Schweiz gibt es keine gesetzlich festgelegte Kilometerpauschale. Der Touring Club Schweiz (TCS) berechnet jährlich die Durchschnittskosten.

Häufige Fragen zur Kilometerpauschale

Die Kilometerpauschale in Deutschland beträgt 2026: 0,30 €/km für PKW, 0,20 €/km für Motorräder. Für Fahrräder gibt es in einigen Bundesländern 0,05 €/km. Diese Sätze gelten für dienstliche Fahrten mit dem privaten Fahrzeug.

Die Begriffe werden oft synonym verwendet. In Deutschland spricht man von der Kilometerpauschale, in Österreich vom Kilometergeld. Beide bezeichnen die Erstattung für dienstliche Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug.

Das Kilometergeld in Österreich beträgt seit 1. Januar 2025: 0,50 €/km für PKW, 0,50 €/km für Motorräder, 0,50 €/km für Fahrräder. Seit 2025 gilt ein einheitlicher Satz für alle Fahrzeugtypen. Zusätzlich gibt es einen Mitfahrer-Zuschlag von 0,15 €/km pro Person (früher 0,05 €/km). Maximal können 30.000 km pro Jahr für Kfz geltend gemacht werden.

Mit der neuen Kilometergeldverordnung (BGBl II Nr. 289/2024) ab 1. Januar 2025 wurden die Sätze in Österreich deutlich angehoben, um die gestiegenen Fahrzeugkosten besser zu reflektieren. Die Pauschale stieg von 0,42 € auf 0,50 € pro Kilometer. Besonders stark erhöht wurde der Mitfahrer-Zuschlag von 0,05 € auf 0,15 € pro Kilometer, um Fahrgemeinschaften attraktiver zu machen. Auch die Obergrenze für Fahrräder wurde von 1.500 km auf 3.000 km pro Jahr verdoppelt.

Die Kilometerpauschale kann für dienstliche Fahrten mit dem privaten Fahrzeug abgerechnet werden. Dies umfasst Dienstreisen, Kundenbesuche und andere beruflich veranlasste Fahrten. Der Arbeitsweg (Pendlerpauschale) wird separat berechnet.

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