Aktuelle Pauschalen

Spesen 2026 – Aktuelle Pauschalen für Deutschland, Österreich und Schweiz

Übersichtliche Tabellen mit Verpflegungsmehraufwand, Kilometerpauschale und Übernachtungspauschalen.

Deutschland

Spesensätze gemäß BMF-Schreiben 2026

Verpflegungsmehraufwand Deutschland 2026

AbwesenheitPauschale
24 Stunden Abwesenheit28.00
8–24 Stunden Abwesenheit14.00
An-/Abreisetag (bei mehrtägiger Reise)14.00

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

MahlzeitKürzungBei 24h Abwesenheit
Frühstück20%5.60
Mittagessen40%11.20
Abendessen40%11.20

Kilometerpauschale Deutschland 2026

FahrzeugPauschaleHinweis
PKW (Auto)0.30 €/km-
Motorrad/Motorroller0.20 €/km-
Fahrrad0.05 €/kmNur in einigen Bundesländern

Auslandspauschalen 2026 (Auszug)

Für Dienstreisen aus Deutschland

Land24h8-24hÜN
USA (New York)66 44 282
Großbritannien (London)62 41 196
Frankreich (Paris)58 39 174
Italien (Rom)52 35 158
Spanien (Madrid)47 31 144
Niederlande (Amsterdam)53 35 154
Polen (Warschau)36 24 101
Tschechien (Prag)35 23 110
China (Peking)57 38 182
Japan (Tokio)66 44 216

Die Spesenpauschalen werden in Deutschland durch das Bundesfinanzministerium festgelegt und gelten einheitlich für Arbeitnehmer und Selbstständige. Die aktuellen Sätze für den Verpflegungsmehraufwand betragen 28€ für eine Abwesenheit von 24 Stunden und 14€ bei einer Abwesenheit zwischen 8 und 24 Stunden. Für Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschalen, die jährlich vom BMF veröffentlicht werden.

Häufige Fragen

Die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand werden vom Bundesfinanzministerium festgelegt und können jährlich angepasst werden. Die letzten Erhöhungen in Deutschland erfolgten 2020 (von 24€ auf 28€ für 24h). Für 2026 gelten unverändert 28€ für 24 Stunden bzw. 14€ für 8-24 Stunden.

Werden vom Arbeitgeber Mahlzeiten gestellt (z.B. Hotelfrühstück), erfolgen Kürzungen: Frühstück 20% (5,60€), Mittag- oder Abendessen je 40% (je 11,20€) vom vollen Tagessatz (28€). Die Kürzung erfolgt unabhängig von der tatsächlichen Abwesenheitsdauer.

Ja, die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand und Kilometergeld gelten gleichermaßen für Arbeitnehmer und Selbstständige. Bei Selbstständigen werden sie als Betriebsausgaben geltend gemacht.

Österreich

Spesensätze gemäß BMF Österreich 2026

Verpflegungsmehraufwand Österreich 2026

AbwesenheitPauschale
Ab 12 Stunden Abwesenheit26.40
Ab 8 Stunden Abwesenheit13.20
Ab 4 Stunden Abwesenheit8.80

Kilometergeld Österreich 2026

FahrzeugKilometergeldHinweis
PKW (Auto)0.42 €/km-
Motorrad0.24 €/km-
Fahrrad0.38 €/km-
Mitfahrer-Zuschlag0.05 €/kmPro mitgenommener Person

Übernachtungspauschale Österreich 2026

ArtBetragHinweis
Nächtigungsgeld15.00 Ohne Nachweis

In Österreich gelten eigene Regelungen für Spesen und Reisekosten. Das österreichische Kilometergeld von 0,42€/km liegt deutlich über der deutschen Pauschale. Zusätzlich gibt es einen Mitfahrer-Zuschlag von 0,05€/km pro Person. Die Tagesgelder werden stundengenau berechnet.

Häufige Fragen

Das Kilometergeld in Österreich beträgt 0,42€/km für PKW. Bei Mitnahme von Personen gibt es zusätzlich 0,05€/km pro Mitfahrer. Für Motorräder gilt 0,24€/km, für Fahrräder 0,38€/km.

Das Tagesgeld wird in Österreich pro Stunde berechnet: 2,20€ pro angefangene Stunde, maximal 26,40€ pro Tag (12 Stunden). Ab 12 Stunden Abwesenheit erhält man den vollen Tagessatz.

Schweiz

Richtwerte gemäß SSK/ESTV

Verpflegungspauschale Schweiz 2026

MahlzeitPauschale
Frühstück15.00 CHF
Mittagessen30.00 CHF
Abendessen32.00 CHF
Ganzer Tag77.00 CHF

Kilometerpauschale Schweiz 2026

FahrzeugPauschale
PKW (Auto)0.70 CHF/km
Motorrad0.30 CHF/km
Velo (Fahrrad)0.25 CHF/km

Die Schweizer Pauschalen werden in CHF angegeben und orientieren sich an den höheren Lebenshaltungskosten. Die Spesensätze sind Richtwerte der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) und der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Die Kilometerpauschale beträgt 0,70 CHF/km.

Häufige Fragen

In der Schweiz gelten Richtwerte: Frühstück 15 CHF, Mittagessen 25 CHF, Abendessen 30 CHF. Bei ganztägiger Abwesenheit sind das 70 CHF. Die Kilometerpauschale beträgt 0,70 CHF/km.

Die Spesensätze der SSK/ESTV sind Richtwerte und keine verbindlichen Vorgaben. Arbeitgeber können höhere oder niedrigere Pauschalen vereinbaren, wobei überhöhte Spesen als Lohn versteuert werden müssen.

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