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Dienstreise Rechner 2026 – Verpflegungspauschale, Taggeld & Spesen berechnen

Dienstreise-Rechner 2026: Verpflegungsmehraufwand (DE), Taggeld (AT) und Tagespauschale (CH). Mit Mahlzeiten-Kürzung. Deutschland, Österreich, Schweiz.

Verpflegungsmehraufwand Rechner

Verpflegungspauschale für Dienstreisen berechnen

Pauschale 2026:

  • 8-24 Stunden: 14,00 €
  • 24+ Stunden: 28,00 €

Kürzungen bei gestellten Mahlzeiten:

  • Frühstück: -5,60 €
  • Mittag: -11,20 €
  • Abendessen: -11,20 €
Bitte Abreise- und Rückreisedatum eingeben.

So funktioniert der Dienstreise Rechner

Bei Dienstreisen entstehen Mehrkosten für Verpflegung. Diese können als Pauschale erstattet oder steuerlich abgesetzt werden. Je nach Land gelten unterschiedliche Bezeichnungen und Regelungen.

Deutschland: Verpflegungsmehraufwand

In Deutschland gelten 2026 folgende Pauschalen: Bei 24 Stunden Abwesenheit 28€, bei 8-24 Stunden 14€. An- und Abreisetage werden pauschal mit 14€ angesetzt. Werden vom Arbeitgeber Mahlzeiten gestellt (z.B. Hotelfrühstück), erfolgen Kürzungen: Frühstück 20% (5,60€), Mittag- und Abendessen je 40% (11,20€) der vollen Pauschale.

Österreich: Taggeld

In Österreich heißt die Pauschale "Taggeld". Der Tagessatz beträgt 30€ für 24 Stunden oder 2,50€ pro angefangene Stunde. Voraussetzung: Mindestens 3 Stunden Dienstreise und 25 km Entfernung vom Betrieb. Bei gestellten Mahlzeiten (Mittag oder Abendessen) werden je 15€ abgezogen. Wichtig: Bei durchgehender Tätigkeit am gleichen Ort gilt das Taggeld nur für die ersten 5 Tage.

Schweiz: Taggelder (keine gesetzliche Pauschale)

Die Schweiz hat keine gesetzlich festgelegten Verpflegungspauschalen. Unternehmen legen eigene Spesenreglemente fest. Übliche Richtwerte: CHF 30.00 für Mittag-/Abendessen, CHF 20.00 für Kleinspesen pro Tag. Das Obligationenrecht (Art. 327a OR) verpflichtet Arbeitgeber, beruflich bedingte Aufwendungen zu erstatten. Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) empfiehlt Pauschalspesen von 3-5% des Nettolohns, maximal CHF 24.000 pro Jahr.

Häufige Fragen zu Verpflegungsmehraufwand & Taggeld

Der Begriff hängt vom Land ab: Deutschland verwendet "Verpflegungsmehraufwand" oder "Verpflegungspauschale", Österreich "Taggeld" oder "Tagesgeld", die Schweiz "Taggelder" oder "Tagespauschale". Alle Begriffe bezeichnen die Pauschale für Mehrkosten bei der Verpflegung während einer Dienstreise. Die Berechnung und Höhe unterscheiden sich jedoch je nach Land.

In Deutschland beträgt der Verpflegungsmehraufwand 2026: 28€ bei mindestens 24 Stunden Abwesenheit und 14€ bei 8 bis 24 Stunden. Für An- und Abreisetage bei mehrtägigen Reisen gilt pauschal 14€. Bei gestellten Mahlzeiten werden Kürzungen vorgenommen: Frühstück 5,60€ (20%), Mittag- und Abendessen je 11,20€ (40%).

Das Taggeld in Österreich beträgt 2026: 30€ für 24 Stunden (Tagessatz) oder 2,50€ pro angefangene Stunde (Stundensatz). Ab 12 Stunden gilt der volle Tagessatz. Voraussetzungen: Die Dienstreise muss mindestens 3 Stunden dauern und das Ziel mindestens 25 km vom Betrieb entfernt sein. Bei gestellten Mahlzeiten (Mittag oder Abendessen) werden je 15€ abgezogen – Frühstück wird nicht gekürzt!

Nein, die Schweiz hat keine gesetzlich festgelegten Verpflegungspauschalen für Dienstreisen. Jedes Unternehmen legt eigene Spesenreglemente fest. Übliche Richtwerte (nicht verpflichtend): CHF 30.00 für Mittag-/Abendessen, CHF 20.00 für Kleinspesen pro Tag. Die SSK empfiehlt Pauschalspesen von 3-5% des Nettolohns, max. CHF 24.000/Jahr. Das Obligationenrecht (Art. 327a OR) verpflichtet Arbeitgeber, beruflich bedingte Aufwendungen zu erstatten.

In Österreich werden nur Mittag- und Abendessen vom Taggeld abgezogen, nicht aber das Frühstück! Die Kürzung beträgt jeweils 15€ pro gestellter Mahlzeit. Beispiel: Taggeld für 10 Stunden = 25€ (10 × 2,50€). Mit Mittag- und Abendessen gestellt: 25€ - 15€ - 15€ = 0€. Anders als in Deutschland (wo Frühstück 20%, Mittag/Abend je 40% gekürzt werden).

In Österreich gilt das Taggeld bei durchgehender oder regelmäßig wiederkehrender Tätigkeit (mindestens einmal pro Woche) am gleichen Einsatzort nur für die ersten 5 Tage. Ab dem 6. Tag entsteht ein neuer "Mittelpunkt der Tätigkeit" und das Taggeld entfällt. Bei unregelmäßig wiederkehrender Tätigkeit können maximal 15 Tage pro Kalenderjahr abgerechnet werden. Nach 6-monatiger Pause kann das Taggeld wieder geltend gemacht werden.

Nein, der Verpflegungsmehraufwand gilt nur für auswärtige Tätigkeiten. Für das Homeoffice gibt es in Deutschland die Homeoffice-Pauschale von 6€ pro Tag (max. 1.260€ pro Jahr).

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