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Tagegeld Rechner – Tagespauschale für Dienstreisen berechnen

Kostenloser Tagegeld Rechner für Dienstreisen. Berechne die Tagespauschale für Inland und Ausland. Mit aktuellen Sätzen für Deutschland, Österreich und Schweiz 2026.

Tagegeld Rechner

Tagespauschale für Dienstreisen berechnen

Tagegeld 2026 (Verpflegungsmehraufwand)

Sätze:

  • 24 Stunden: 28,00 €
  • 8-24 Stunden: 14,00 €
  • An-/Abreisetag: 14,00 €

Kürzungen:

  • Frühstück: -5,60 € (20%)
  • Mittag: -11,20 € (40%)
  • Abendessen: -11,20 € (40%)

Ergebnis

Volle Tage (0 Tage)0,00 €
An-/Abreisetage (2 Tage)28,00 €

Brutto-Anspruch

28,00 €

Netto-Anspruch

28,00 €

So funktioniert der Tagegeld Rechner

Bei Dienstreisen entstehen Mehrkosten für Verpflegung. Diese können als Pauschale erstattet oder steuerlich abgesetzt werden. Die Bezeichnung und Berechnung unterscheiden sich je nach Land.

🇩🇪 Deutschland: Tagegeld (Verpflegungsmehraufwand)

In Deutschland ist "Verpflegungsmehraufwand" der offizielle Begriff, umgangssprachlich sagt man "Tagegeld". 2026 gelten: 28€ pro vollem Reisetag (24h) und 14€ für An-/Abreisetage oder 8-24 Stunden. Bei gestellten Mahlzeiten erfolgen Kürzungen: Frühstück 20% (5,60€), Mittag/Abendessen je 40% (11,20€) der vollen Pauschale.

🇦🇹 Österreich: Taggeld (offizieller Begriff)

In Österreich heißt die Pauschale offiziell "Taggeld". Der Tagessatz beträgt 30€ für 24 Stunden (seit 1.1.2025 erhöht von 26,40€). Alternativ gibt es einen Stundensatz von 2,50€ pro angefangene Stunde. Voraussetzungen: Mindestens 3 Stunden Dienstreise und 25 km Entfernung vom Betrieb. Bei gestellten Mahlzeiten (nur Mittag/Abendessen!) werden je 15€ abgezogen. Frühstück führt zu keiner Kürzung. Wichtig: Bei regelmäßiger Tätigkeit am gleichen Ort gilt das Taggeld nur für die ersten 5 Tage (5-Tage-Regel).

🇨🇭 Schweiz: Taggelder (keine gesetzlichen Pauschalen)

Die Schweiz hat keine gesetzlich festgelegten Pauschalen. Jedes Unternehmen legt eigene Spesenreglemente fest. Das Obligationenrecht (Art. 327a OR) verpflichtet Arbeitgeber zur Erstattung beruflich bedingter Aufwendungen. Übliche Richtwerte (nicht verpflichtend): CHF 30.00 für Mittag-/Abendessen, CHF 20.00 für Kleinspesen pro Tag. Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) empfiehlt Pauschalspesen von 3-5% des Nettolohns, maximal CHF 24.000 pro Jahr.

Auslandsreisen

Bei Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschalen, die vom jeweiligen Heimatland (Deutschland, Österreich, Schweiz) festgelegt werden. Diese berücksichtigen die lokalen Lebenshaltungskosten und sind meist höher als Inlandspauschalen.

Häufige Fragen zum Tagegeld

Das Tagegeld ist eine Pauschale für Mehrkosten bei der Verpflegung während Dienstreisen. Die offizielle Bezeichnung variiert je nach Land: • Deutschland: "Verpflegungsmehraufwand" (steuerrechtlich) • Österreich: "Taggeld" (offizieller Begriff) • Schweiz: "Taggelder" oder "Spesenpauschale" Der Arbeitgeber kann diese Pauschale steuerfrei erstatten, oder Arbeitnehmer können sie als Werbungskosten geltend machen. In der Schweiz gibt es keine gesetzlichen Pauschalen, sondern firmenindividuelle Spesenreglemente.

In Deutschland beträgt das Tagegeld 2026: 28€ bei mindestens 24 Stunden Abwesenheit und 14€ bei 8 bis 24 Stunden. Für An- und Abreisetage bei mehrtägigen Reisen gilt pauschal 14€ pro Tag.

Das Taggeld in Österreich beträgt 2026: • Tagessatz: 30€ für 24 Stunden (erhöht seit 1.1.2025) • Stundensatz: 2,50€ pro angefangene Stunde • Ab 12 Stunden: voller Tagessatz (30€) Voraussetzungen: • Mindestens 3 Stunden Dienstreise • Mindestens 25 km Entfernung vom Betrieb Bei gestellten Mahlzeiten werden nur Mittag oder Abendessen gekürzt (je 15€). Frühstück führt zu keiner Kürzung. Wichtig: Bei durchgehender oder regelmäßig wiederkehrender Tätigkeit (mindestens 1x pro Woche) am gleichen Ort gilt das Taggeld nur für die ersten 5 Tage. Bei unregelmäßiger Tätigkeit für maximal 15 Tage pro Jahr.

Nein, die Schweiz hat keine gesetzlich festgelegten Tagegeld-Pauschalen. Jedes Unternehmen legt eigene Spesenreglemente fest. Das Schweizer Obligationenrecht (Art. 327a OR) verpflichtet Arbeitgeber, beruflich bedingte Aufwendungen zu erstatten, aber die konkrete Höhe wird individuell im Spesenreglement geregelt. Übliche Richtwerte (nicht verpflichtend): • Mittag-/Abendessen: CHF 30.00 • Kleinspesen: CHF 20.00 pro Tag • SSK-Empfehlung: 3-5% des Nettolohns, max. CHF 24.000/Jahr Tipp: Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, welche Sätze in Ihrem Spesenreglement gelten.

Der Begriff hängt vom Land ab: • Deutschland: "Verpflegungsmehraufwand" ist der offizielle steuerrechtliche Begriff. "Tagegeld" wird umgangssprachlich verwendet. • Österreich: "Taggeld" ist der offizielle Begriff. "Verpflegungsmehraufwand" wird in Österreich nicht verwendet. • Schweiz: "Taggelder" oder "Spesenpauschale" sind die üblichen Begriffe. Es gibt keine gesetzlichen Pauschalen. Alle Begriffe bezeichnen die Pauschale für Mehrkosten bei der Verpflegung während Dienstreisen.

Es gibt wichtige Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich: Begriffe: • Deutschland: "Verpflegungsmehraufwand" (offiziell), "Tagegeld" (umgangssprachlich) • Österreich: "Taggeld" (offizieller Begriff) Höhe 2026: • Deutschland: 28€ (24h), 14€ (8-24h oder An-/Abreisetag) • Österreich: 30€ (24h), 2,50€/Stunde oder ab 12h voller Tagessatz Mindestdauer: • Deutschland: 8 Stunden • Österreich: 3 Stunden Kürzungen: • Deutschland: Frühstück 5,60€, Mittag/Abend je 11,20€ • Österreich: NUR Mittag/Abend je 15€, KEIN Frühstück Besonderheiten: • Deutschland: Keine Zeitbegrenzung • Österreich: 5-Tage-Regel bei regelmäßiger Tätigkeit am gleichen Ort

In Österreich gibt es einen Stundensatz für Dienstreisen unter 12 Stunden: Berechnung: • Jede angefangene Stunde zählt: 2,50€ • Mindestdauer: 3 Stunden • Ab 12 Stunden: Voller Tagessatz (30€) Beispiele: • 4 Stunden: 4 × 2,50€ = 10,00€ • 8 Stunden: 8 × 2,50€ = 20,00€ • 12 Stunden: 30,00€ (voller Tagessatz) • 15 Stunden: 30,00€ (voller Tagessatz) Mit Mahlzeiten: • 10 Stunden, Mittag gestellt: 25€ - 15€ = 10,00€ • 10 Stunden, Mittag + Abend gestellt: 25€ - 30€ = 0,00€ Wichtig: Frühstück führt in Österreich zu keiner Kürzung!

Bei Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschalen, die vom Bundesfinanzministerium festgelegt werden. Diese sind meist höher als die Inlandspauschalen und berücksichtigen die lokalen Lebenshaltungskosten.

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